Zuhören ist der Schlüssel zum Verstehen
ich biete Ihnen 30 Jahre Erfahrung als Mitarbeiter, Unternehmer auch Ratgeber und schenke Ihnen meine ganze Aufmerksamkeit
In einem guten Gespräch erkennen wir oft sehr schnell den entscheidenden Ansatz den Ihr Alltag vor Ihnen verbirgt
ich freue mich auf Ihr Vertrauen
Wie wirkliches Leadership wirkt.
Im Laufe meiner Karriere in Vertrieb, Marketing und strategischer Unternehmensführung, durfte ich bei großen und kleinen Unternehmern arbeiten. Besonders fasziniert war ich von der Kraft des persönlichen Antriebs der Unternehmer. Im Rahmen von Begegnungen mit Steve Jobs, Akio Morita, dem legendären Sony-Gründer und Osamo Suzuki, konnte ich erkennen wie weit der persönliche Antrieb den Erfolg und die Ausrichtung eines Unternehmens bestimmt.
Erfahrung nutzbar gemacht.
Diese Eindrücke habe ich mir selbst zum Vorbild gemacht und sie bei meinen Arbeitgebern, in meinem eigenen Unternehmen und heute bei meinen Kunden eingebracht. Der Weg zum natürlichen Leadership will begleitet sein. Meine Erfahrungen die ich bei den unten genannten Unternehmen machen durfte und immer noch mache, sind ein großes Reservoir an guten Ideen, neuen Impulsen klugen Strategien die auf diesem Weg helfen werden.
Ich teile sie gerne mit Ihnen.
DER RADLBAUER
REEBOK
TPS
CROWN
APPLE
SONY
SUZUKI
BURDA VERLAG
THE ELECTRIC AVENUE
UNIPLAN
ULTRAMOTOR
CANCOM
GLANZKINDER
IQME
LUDWIG MEISTER
STORY2WIN
NIGHT OF THE JUMPS
THE BOX OFFICE
BOB HARO
ALLGOTEC
SOLE RUNNER
BMX COLOGNE
LISSI ROTH
LUXAA
wie wir zusammenarbeiten können
FUTURE LEADER
Sie studieren oder Sie wählen gerade Ihren Berufsweg. Sie haben ihre Lehre beendet und wissen, dass jetzt ein entscheidender Moment ist. Kommen Sie vorbei, wir beleuchten die Fragestellungen gemeinsam, so erreichen wir Fokussierung und Orientierung. Wir entdecken gemeinsam Ihr „Warum und Wofür“, damit sich Ihre Entscheidung gut und richtig anfühlt.
€ 49.- / Std.*
LEADER SPARRING
Sie haben eine konkrete Business Situation als Unternehmer oder Führungskraft, die Sie kurzfristig beleuchten wollen. Buchen sie ein bis fünf Stunden in Form eines Kamingesprächs.
Ich bin sicher, wir finden schon in kurzer Zeit einen Impuls, der Sie weiter bringt.
Meist entstehen hier schon erste Lösungsansätze oder zumindest wird ein Weg oder eine Alternative sichtbar.
€ 159.- / Std.*
DISCOVERY DAY
Basierend auf den Ideen von Simon Sinek „start with why“, habe ich einen erweiterten Ansatz entwickelt. Ihr persönlicher Lebens-Antrieb ist ein ganz besonderer Schatz, den Sie für Ihre Qualität als Leader nutzbar machen können.
Wir verbringen einen Tag bei Ihnen vor Ort. An diesem Tag konkretisieren wir Ihren Antrieb und machen ihn zu Ihrem neuen Erfolgsfaktor als natural leader.
€ 1499.- / Tag*
LEADER COMPANION
Der Schritt vom Mitarbeiter zum Leader ist ein großer. Meist werden junge Mitarbeiter, die die Zukunft Ihres Unternehmens sind, damit allein gelassen.
In Ihrem Auftrag begleite ich diese jungen Menschen in den ersten Tagen als Führungskraft. So können Sie Ihre, aus dieser neuen Rolle entstehenden Themen, mit einer unabhängigen Person teilen und erhalten persönlichen Rat.
Später stehe ich online begleitend für drei Monate (eine Stunde pro Monat) zur Verfügung
€ 3499.- / Woche*
* Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Reisekosten und Spesen nach Rechnung. Abweichende Angebote können auf Ihren Wunsch formuliert werden.
Guido Hannich Leader Sparring
Könneritzstr. 92
04229 Leipzig
Tel: +49 162 476 1649
guido.hannich(at)mein-unternehmerberater.de

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- Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) von Guido Hannich (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Besteller von Dienstleistungen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und regeln die Erbringung von Dienstleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Bereich von Beratung und Coaching.
Mit der Beauftragung gelten diese AGBs als angenommen. Abweichungen von diesen Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Beratungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische(n) Entscheidung(en) des Auftraggebers vor, sie können sie jedoch in keinem Fall ersetzen.
- Umfang und Ausführung des Auftrags
Gegenstand und Umfang des Auftrags ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung, der Auftragsbestätigung oder dem Beratungsvertrag. Der Auftrag wird vom Auftragnehmer nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder dgl.) erforderlich sind, kommt das Auftragsverhältnis zwischen den Auftraggebern und diesem Personenkreis direkt zustande. Dem Auftraggeber steht es frei, sich vom Auftragnehmer geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle jeweils für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Die Datenübermittlung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt entweder per Post oder elektronisch mittels E-Mail mit Datei(en)-Anhang.
Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
Ändert sich die Rechtslage nach der Erledigung der in Auftrag gegebenen Leistungen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
- Angebote, Honorare, Fälligkeit
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Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle (Fördermittelgeber etc.) vorliegt, gilt der Auftraggeber als Gesamtschuldner des Coaching- bzw. Beratungshonorars.
Das Honorar wird mit Erledigung des Auftrages fällig, es sei denn zwischen den Parteien wird Abweichendes vereinbart. Bei Aufträgen deren Bearbeitungszeit mehr als vier Wochen beträgt, sind, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber regelmäßige Abschlagszahlungen zu leisten.
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Eine kostenfreie Absage des Coaching- bzw. Beratungstermins ist bis 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich (bei Montagsterminen gelten Samstag und Sonntag nicht), danach wird das Honorar in 75%iger Höhe fällig. Dies gilt auch für das kostenlose telefonische Erstgespräch, das in solchen Fällen mit 75 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet wird. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Auftraggeber diese Regelung.
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Hat der Auftragnehmer einen Mangel oder eine Pflichtverletzung zu vertreten, ist er zur unentgeltlichen Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn der Auftraggeber hat daran kein Interesse. Schlägt die geschuldete Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
Der Auftraggeber darf Schadenersatz nur bei Verschulden des Auftragnehmers und erst nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch geltend machen.
Seitens des Auftragnehmers wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch den Auftraggeber bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
Das geltend machen von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Mangelleistung des Auftragnehmers unterliegt einer Verjährungsfrist von sechs Monaten. Verhandlungen über Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis hemmen die Verjährung nicht.
- 8. Vertraulichkeit, Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von seiner Schweigepflicht entbunden. Diese Regelung gilt umgekehrt auch für den Auftraggeber.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, die ihm zum Zwecke der Durchführung des Beratungsauftrages überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
Der Auftragnehmer ist befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Auftraggebers in elektronischer Form. Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und wird insbesondere die gespeicherten Daten des Auftraggebers ohne dessen Zustimmung keinem Dritten zugänglich machen.
- 9. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung seines Auftrages ihm übergebenen Unterlagen, sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel, grundsätzlich drei Jahre (ab Auftragserteilung) auf, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen.
Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer, auf Verlangen des Auftraggebers, alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit zur Durchführung des Auftrags von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.
Der Auftragnehmer kann von den zurückzugebenden Unterlagen Kopien fertigen und diese zum Nachweis seiner Tätigkeit zurückbehalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, spezielle Berechnungsprogramme oder andere Arbeits- und Hilfsmittel (Tools), die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich waren, herauszugeben.
Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten (z.B. Zuwendungsgebern) obliegt dem Auftraggeber.
- 10. Kündigung
Das Recht zur ordentlichen Kündigung eines erteilten Auftrages ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder, soweit dort nicht geregelt, aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf ein vertragswidriges Verhalten des Auftragnehmers beruht, so hat dieser Anspruch auf den Teil des Honorars, der den bereits erbrachten Leistungen entspricht.
- 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Leipzig. Für die Durchführung des Auftrags gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der beklagten Partei. Leipzig, Juli 2017